Beurlaubung und Anerkennung von Studienleistungen

1. Beurlaubung / Exmatrikulation

Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums k?nnen Sie sich an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg beurlauben lassen. Die M?glichkeit dazu haben Sie in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang. N?tig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Best?tigung des International Office, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, ben?tigen Sie eine Kopie der Zusage der Gasthochschule. 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein. Meistens wird dies für das Wintersemester sein. Die Best?tigung des International Office über Ihre Vermittlung an eine unserer Partnerhochschulen liegt der Studierendenkanzlei ab ca. Ende August schon vor. Die Beurlaubung kann immer nur für ein Semester ausgesprochen werden. Sollten Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, müssen Sie mit der Rückmeldung für das zweite Semester - meistens das Sommersemester - erneut einen Antrag auf Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei stellen. Hierzu ist nur der Antrag notwendig, da die Best?tigung für den Studienplatz an der Gasthochschule dort ja vom vorhergehenden Semester noch vorliegt. Die Rückmeldung und Beurlaubung für das zweite Semester k?nnen Sie schriftlich aus dem Ausland vornehmen.

Durch die Beurlaubung ruht Ihre Imm