Anrechnung von Studienleistungen

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Die Anerkennung von hochschulischen und au?erhochschulischen Leistungen, wie z. B. Module und Studienleistungen aus anderen Studieng?ngen, die erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen wurden, ist für den Bachelor 球探足球比分 grunds?tzlich m?glich. Diese Anerkennungen werden durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs beschlossen. Dabei kann es auch zu einer Hochstufung Ihrer Fachsemesterzahl kommen.

Typischerweise gibt es drei Anl?sse, bei denen ein Anerkennungsprozess initiiert werden kann:

1. Doppelstudium: Wenn Sie gleichzeitig im Lehramtsstudium 球探足球比分 sowie im Bachelor 球探足球比分 eingeschrieben sind.

2. Anerkennung erbrachter hochschulischer oder au?erhochschulischer Leistungen: Dies gilt für Leistungen, die Sie an einer anderen Hochschule, innerhalb der Universit?t Bamberg oder einer au?erhochschulischen Einrichtung (z. B. Praktikum, au?erhochschulische Sprachkurse, etc.) erbracht haben.

3. Studienleistungen aus dem Ausland: Hierbei k?nnen Leistungen anerkannt werden, die Sie w?hrend eines Auslandsstudiums erworben haben.

Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Verfahren der Anerkennung und den erforderlichen Unterlagen sowie Fristen, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links. Bei Rückfragen oder Unklarheiten zu den Verfahren kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Fachstudienberatung.

Ein sog. Doppelstudium ist für Lehramtsstudierende relevant, da es einen doppelten Studienabschluss im Lehramt 球探足球比分 und Bachelor 球探足球比分 erm?glicht. Ein Doppelstudium ist insbesondere für Studierende im Lehramt Gymnasium interessant, die den BA75-Abschluss anstreben. Denn hier fallen keine weiteren, also zus?tzlichen Leistungen an, die zu erbringen sind. Grunds?tzlich k?nnen auch Leistungen aus allen anderen Lehramtsstudieng?ngen der 球探足球比分 für einen Bachelorabschluss übernommen werden. Jedoch ist hier der Mehraufwand entsprechend gr??er.

Für das Anerkennungsverfahren ben?tigen Sie: 

a) Ein markiertes FlexNow-Datenblatt

b) Die unterschriebene und ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung Doppelstudium 球探足球比分(227.3 KB)

Genauere Informationen zum Doppelstudium und zum Anerkennungsverfahren finden Sie im ?Leitfaden Doppelstudium 球探足球比分 im Lehramt und Bachelor 球探足球比分(247.0 KB)“.

Sie k?nnen sich, z. B. bei einem Studiengangswechsel, erbrachte hochschulische oder au?erhochschulische Leistungen für den Bachelor 球探足球比分 anrechnen lassen. Die Voraussetzung dafür ist die ?quivalenz von vermittelten Inhalten und Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen zu den Modulen im Bachelor 球探足球比分 der Universit?t Bamberg.

Für das Anerkennungsverfahren ben?tigen Sie:

a) Das ausgefüllte Dokument “Bachelor 球探足球比分, Tabelle erbrachter Leistungen(158.8 KB)

b) Nachweis über die anzuerkennenden Leistungen (z. B. Transcripts of Records, Praktikumsbescheinigung, Papierschein, etc.)

c) Nachweise über vermittelte Inhalte und Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen (z. B. Auszug aus einem Modulhandbuch, Praktikumszeugnis, etc.)

Bitte nutzen Sie zun?chst die Sprechstunde der Fachstudienberatung, um ihr individuelles Anliegen zu besprechen. Anschlie?end senden Sie alle notwendigen Unterlagen an den Prüfungsausschuss.

Studienleistungen aus dem Ausland

Die erbrachten Studienleistungen aus dem Ausland sind grunds?tzlich für das Bachelorstudium anrechenbar. Die Voraussetzung dafür ist die ?quivalenz von vermittelten Inhalten und Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen zu den Modulen im Bachelor 球探足球比分 der Universit?t Bamberg.
Wie dieses Verfahren genau abl?uft, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite der Fakult?tskoordination für Austauschprogramme: Studieren im Ausland: Anrechnung von Studienleistungen.


Wichtig: Als generelle Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland ist die Unterzeichnung einer Anerkennungsvereinbarung (AV)(114.6 KB) für jede Studien- oder Prüfungsleistung durch den Prüfungsausschuss. Diese Vereinbarung muss vor Ihrem Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden. Sie dient als Grundlage für die abschlie?ende fachliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt.
Bitte nutzen Sie bei einem geplanten Auslandsaufenthalt frühzeitig die Absprache mit der Fachstudienberatung.