Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Behinderte Studierende, die an der Universit?t Bamberg studieren und in Oberfranken leben, k?nnen Unterstützung beim Besuch der Hochschule erhalten.
Der Bezirk Oberfranken (Eingliederungshilfe) übernimmt für Studierende mit Behinderung die behinderungsbedingten Mehrkosten.
- den wegen der Behinderung bestehende studienbedingte Mehrbedarf wie z.B. Kosten für Lernmittel, Kosten und Beihilfen für Studienhelfer (Zivildienstleistende, studentischen Hilfskr?fte), Vorlesekr?fte und Tutoren (Kommilitonen oder examinierte Kr?fte), Fahrtkosten für Behindertenfahrdienst
- die Ausgaben für gr??ere orthop?dische und gr??ere andere Hilfsmittel wie z.B. die blindengerechte PC-Ausstattung, Diktierger?te oder Kraftfahrzeughilfen
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Studierenden z.B. in einem Wohnheim für behinderte Studierende (sofern wegen der Behinderung die Durchführung des Studiums nur bei gleichzeitiger Betreuung in einer Einrichtung m?glich ist)
Es werden nur Kosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Behinderung entstehen. Aufwendungen wie Studiengebühren, Gebühren f