Antrag auf Mitgliedschaft in der BaGraTEd

Auf Antrag kann (gem. §4 und §9 BaGraTEd-Ordnung)

  • betreuendes Mitglied werden, der bzw. die als betreuender Hochschullehrer bzw. als betreuende Hochschullehrerin im F?cherspektrum der Graduate School zur Abnahme von Promotionen befugt ist; die Mitgliedschaft hat in der Regel die Mitgliedschaft an der Otto-Friedrich-Universit?t zur Voraussetzung;
  • promovierendes Mitglied werden, der bzw. die im Wissenschaftsgebiet der Graduate School die nach der einschl?gigen Promotionsordnung vorgesehenen Mindestzulassungsvoraussetzungen erfüllt (u.a. fachlich einschl?giger Studienabschluss) und für dessen bzw. deren Promotionsprojekt sich ein betreuendes Mitglied der Graduate School schriftlich gegenüber dem Sprecher bzw. der Sprecherin bereit erkl?rt hat, die Erstbetreuung des Promotionsprojektes zu übernehmen.
    Absolventinnen und Absolventen eines sechs- oder siebensemestrigen Lehramtsstudiums k?nnen aufgenommen werden. Sofern gem?? gültiger Promotionsordnung zus?tzliche Leistungen notwendig sind, k?nnen diese im Rahmen des Qu