Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben gilt, dass wir als Gleichstellungsbeauftragte:
- zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Angelegenheiten ohne Einwilligung der Betroffenen weitergeben;
- zu Gleichstellungsfragen beraten und unterstützen, wobei sich alle Besch?ftigten unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden k?nnen;
- vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammenarbeiten;
- an allen Angelegenheiten mitwirken, die grunds?tzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und M?nnern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben k?nnen;
- ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung haben;
- frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grunds?tze zur Vergabe von Leistungspr?mien und Leistungszulagen zu informieren sind.