Für gleichstellungsrelevante Belange im wissenschaftsstützenden Bereich sind die beiden Gleichstellungsbeauftragten der Universit?t zust?ndig. Sie arbeiten zwei dabei als Tandem eng miteinader zusammen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind im Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) geregelt:
Gem?? Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayGlG f?rdern und überwachen die Gleichstellungsbeauftragten den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken an allen Angelegenheiten mit, die grunds?tzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und M?nnern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben k?nnen. Sie wird über Stellenausschreibungen informiert und kann an Vorstellungsgespr?chen teilnehmen.
Die Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen in Gleichstellungsfragen, wobei sich alle Besch?ftigten unmittelbar an sie wenden k?nnen.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind zum Stillschweigen hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten verpflichtet.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammen und nimmt an den regelm??igen Besprechungen des Personalrats mit der Kanzlerin teil. Sie hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Kanzlerin.