Abholung der Prüfungsarbeiten aus dem praktischen Ersten Staatsexamen
Ab zwei Monaten nach der Aush?ndigung des Prüfungszeugnisses ist es m?glich, die praktischen Prüfungsarbeiten ausgeh?ndigt zu bekommen. Dafür ist es erforderlich, eine Verzichtserkl?rung auszufüllen (siehe Formular(28.1 KB)).
Pro Semester werden am Ende der Vorlesungszeit zwei Termine zur Abholung von praktischen Arbeiten aus dem Ersten Staatsexamen angeboten, die auf der Homepage (unter "Termine") bekanntgegeben werden. Wir bitten darum, von zus?tzlichen Anfragen abzusehen.