W?hrend der Bearbeitung der Masterarbeit
Bearbeitungshinweise
Auf der Rückseite der Thema-Best?tigung vom Lehrstuhl, befinden sich wichtige Bearbeitungshinweise für die Anfertigung von Masterarbeiten.
Weitere Tipps und Formatvorlagen befinden sich hier.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit betr?gt 6 Monate. Beginn der Bearbeitungszeit ist die Ausgabe des Themas der Masterarbeit. Anschlie?end kann der Abgabetermin in FlexNow eingesehen werden. Die Arbeit kann um 4 Wochen verl?ngert werden. Genauere Informationen finden sich in der Studien- / Prüfungsordnung.
Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung der Abschlussarbeit nicht über die Maximalstudienzeit hinausgehen darf.
Kolloquium
Gegen Ende oder nach der Bearbeitungszeit ist eine Pr?sentation der Arbeit (ca. 30 Minuten Vortrag + ca. 15 Minuten Fragen) vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine "softe Verteidigung", die nicht in die Bewertung einflie?t. Es soll dabei herausgestellt werden, dass der Prüfling seine Arbeit eigenst?ndig verfasst hat und weitreichende Kenntnis im Rahmen seines Themas besitzt. Der mündliche Vortrag sollte mit Pr?sentationsfolien gestützt werden.
Die Standardplattform für die Pr?sentation ist das Statistisch-?konometrische Hauptseminar. Der semi-?ffentliche Vortrag findet dabei vor dem Prüfer/der Prüferin sowie weiteren Studierenden und allgemein Interessierten statt. Die Anmeldung erfolgt wie alle anderen Kursanmeldungen auch, kann aber auch über Dr. Florian Meinfelder erfolgen. Ist das Statistisch-?konometrische Hauptseminar als Pr?sentationsplattform vorgesehen, muss der Vortrag innerhalb der Vorlesungszeit erfolgen.
Wenn die Arbeit an einem anderen Lehrstuhl betreut wird, kann auch eine ?quivalente Plattform, die der betreuende Lehrstuhl anbietet, genutzt werden. Der Prüfer/die Prüferin muss bei dem Vortrag anwesend sein.
Wird die Arbeit in Kooperation mit einem Institut oder Unternehmen geschrieben und ist gegen Ende der Arbeit ein Vortrag im Unternehmen vorgesehen, so ist es auch mit Absprache des Prüfers/der Prüferin m?glich, das Kolloquium mit diesem Vortrag zu verbinden. In diesem Fall muss der Prüfer/die Prüferin bei dem Vortrag im Unternehmen anwesend sein. Hier ist auch ein Kolloquium au?erhalb der Vorlesungszeit m?glich.
Abgabe der Masterarbeit
Die Masterarbeit ist maschinenschriftlich und in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und in zwei fest gebundenen Ausfertigungen beim Prüfungsamt einzureichen. Jeder gebundenen Ausfertigung ist eine elektronische Fassung der gesamten Arbeit im PDF-Format beizufügen. Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss mit Zustimmung der Prüferin bzw. des Prüfers das Abfassen der Masterarbeit in einer anderen lebenden Sprache gestatten.
Eine digitale Abgabe der Arbeit über den Formularserver der Universit?t wird auch angeboten. Es gelten die dort zu findenden Hinweise bei der Abgabe.
Wird die Masterarbeit nicht fristgerecht gem?? § 29 Abs. 4 abgegeben, gilt sie als mit ?nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei ?bersendung der Masterarbeit mit der Post ist für die Wahrung der Frist das Datum des Poststempels ma?gebend.