Aufhebung von Studieng?ngen

Satzungsrechtliche Gremienbefassung

Wissenswertes

Im Rahmen der satzungsrechtliche Gremienbefassung wird der Studiengang formal aufgehoben und die Studien- und Fachprüfungsordnung au?er Kraft gesetzt. 

Gremien

Die Aufhebung wird im im Fakult?tsrat, der Erweiterten Universit?tleitung, der St?ndigen Kommission für Lehre und Studierende, dem Senat und dem Universit?tsrat behandelt.

Ansprechpersonen & Fristen

Ansprechperson und zust?ndig für die Koordination der satzungsrechtlichen Befassung ist das Satzungsreferat. Dort muss die Aufhebung sp?testens bis zum 15.0