Aufhebung von Studieng?ngen
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
Wissenswertes
Im Rahmen der satzungsrechtliche Gremienbefassung wird der Studiengang formal aufgehoben und die Studien- und Fachprüfungsordnung au?er Kraft gesetzt.
Gremien
Die Aufhebung wird im im Fakult?tsrat, der Erweiterten Universit?tleitung, der St?ndigen Kommission für Lehre und Studierende, dem Senat und dem Universit?tsrat behandelt.
Ansprechpersonen & Fristen

Ansprechperson und zust?ndig für die Koordination der satzungsrechtlichen Befassung ist das Satzungsreferat. Dort muss die Aufhebung sp?testens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der geplanten satzungsrechtliche Befassung der Gremien angemeldet werden.
Die Aufhebung kann frühestens im Semester nach der satzungsrechtlichen Befassung in Kraft treten. Vorab, sp?testens zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung, sind die im Zeitplan genannten Stellen zu informieren.
Prozesse
Die überarbeiteten Prozesse zur Aufhebung von Studieng?ngen und Teil-Studieng?ngen werden alsbald im Prozessportal ver?ffentlicht.
Unterlagen
Für die satzungsrechtliche Befassung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen.
- Stellungnahme initiierenden Stelle
- Stellungnahme Studiengangsbeauftragte:r
- Stellungnahme Fachschaft
Genaue Informationen dazu, wer welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).