FAQ der Wirtschaftsp?dagogik

Nachfolgend finden Sie Antworten auf g?ngige Fragestellungen im Studium der Wirtschaftsp?dagogik. Bitte beachten Sie, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!

Allgemeines

Abschlussarbeiten

Immer zur Mitte des Semesters (Dezember / Juni) wird eine Liste mit m?glichen Themen ver?ffentlicht, auf die Sie sich für das darauffolgende Semester bewerben k?nnen. Die Themen sind dabei als Vorschl?ge der Mitarbeitenden des Instituts zu verstehen, die für eine Abschlussarbeit nochmals feiner abgesteckt werden k?nnen. Die Themenliste wird laufend aktualisiert. Ausgestrichene Themen sind bereits vergeben und stehen nicht mehr zur Verfügung. Zudem ist es natürlich m?glich, eigene Themen einzubringen. Der Bewerbungsprozess ist bei beiden Verfahren identisch.

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit im Bereich Wirtschaftsp?dagogik verfassen m?chten, ist eine Bewerbung notwendig. Die Bewerbung umfasst eine kurze Darlegung der N?herung des gew?hlten Themas. In 0,5-2 Seiten legen Sie kurz die Struktur und erste Zug?nge Ihrer gew?hlten Thematik dar. Sie erhalten dann innerhalb von 2 Wochen eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung. Sofern Sie das Thema zurückziehen m?chten, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, sodass das Thema wieder frei gegeben werden kann.

Um eine umfassende Betreuung sicherzustellen empfehlen wir die Bewerbung für eine Abschlussarbeit im vorausgehenden Semester. So ist es Ihnen m?glich, an allen Veranstaltungen wie etwa Kolloquien teilzunehmen.

Eine Anmeldung der Abschlussarbeit ist jederzeit m?glich. Dabei ist zwingend notwendig, dass Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Abschlussarbeit haben. In einem pers?nlichen Gespr?ch k?nnen Sie mit der betreuenden Person den Termin der Anmeldung festlegen. Sie sind dabei selbst für eine fristgerechte Anmeldung verantwortlich, um bspw. die H?chststudiendauer einzuhalten. Um die Abschlussarbeit anmelden zu k?nnen, ben?tigen Sie eine vorausgegangene Zulassung. Die Zulassung ist beim Prüfungsamt zu beantragen. Informationen zum weiteren Anmeldeprozess finden Sie hier.

Für Studierende, welche ins Referendariat übertreten wollen oder andere Fristen wie etwa für ein Bewerbungsverfahren gelten, empfehlen wir grunds?tzlich eine rechtzeitige Anmeldung, die das Zeitfenster der (Vor-)Korrekturen miteinbezieht. Sprechen Sie hier rechtzeitig mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, um zeitnah nach der Abgabe der Masterarbeit eine Bestehensbescheinigung für den Antritt des Referendariats oder m?gliche Arbeitgeber zu erhalten.

Anrechnungen

Grunds?tzlich ist dies m?glich, sofern es sich um ein gleichrangiges Studium (z. B. Anrechnung aus einem vorherigen Bachelorstudium für das aktuelle Bachelorstudium in Bamberg) handelt. Eine inoffizielle Vorabprüfung der Anrechnung von Vorbildungsleistungen ist nicht m?glich. Anrechnungsantr?ge k?nnen erst nach der Immatrikulation erfolgen. Die Fachstudienberatung prüft die inhaltliche ?quivalenz; der Prüfungsausschuss nimmt die Anrechnung in formaler Hinsicht vor. Informationen zum konkreten Vorgehen bei der Anerkennung von Leistungen und den Anrechnungsantrag entnehmen Sie bitte folgender Seite des Prüfungsausschusses.

 

Auslandsaufenthalt

Aufgrund der ausgezeichneten Auslandskontakte der Universit?t Bamberg ist ein Auslandsaufenthalt im Rahmen sowohl im Rahmen des Bachelor-Studiums als auch w?hrend des Master-Studiums gut m?glich, sollte aber frühzeitig geplant werden. Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der Universit?t Bamberg.

Grunds?tzlich k?nnen im Ausland belegte Module für Module der Wirtschaftsp?dagogik der Universit?t Bamberg angerechnet werden. Grundlage hierfür ist eine Gleichwertigkeitsprüfung der belegten Module. Dies kann bereits vor Antritt des Auslandssemesters durch Abschlie?en eines Learning Agreements erfolgen. Allgemeine Informationen zu Anrechnung und Learning Agreement erhalten Sie auch beim Prüfungsausschuss.

Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen wollen, müssen diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement(166.3 KB), welches Ihnen die Anrechnung im Nachgang garantiert. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Prüfung der ausl?ndischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass nicht alle von Ihnen gew?hlten Kurse angerechnet werden. Schicken Sie zur Vereinbarung eines Learning Agreements das ausgefüllte Formular sowie die ausl?ndische(n) Modulbeschreibung(en) an die Fachstudienberatung.

Sobald Sie wieder aus dem Ausland zurück sind, k?nnen wir Ihnen gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss die im Ausland belegten Module für wirtschaftsp?dagogische Module in Bamberg anrechnen. Reichen Sie hierfür einen ausgefüllten Anrechnungsantrag(19.2 KB, 2 Seiten) per Mail bei der Fachstudienberatung ein. Legen Sie diesem ggf. das Learning Agreement oder Modulbeschreibungen der ausl?ndischen Module bei. Es erfolgt automatisch eine Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Genehmigung der Anrechnung.

Studienvarianten

Es gibt sowohl im Bachelor BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsp?dagogik als auch im Masterstudium Wirtschaftsp?dagogik zwei Studienvarianten. Studienvariante I ohne weiteres Unterrichtsfach und Studienvariante II mit weiterem Unterrichtsfach. Eine ?bersicht über die Zweitf?cher ist hier zu finden. Für weitere Fragen zu Zweitf?chern, siehe unten.

Bachelorstudierende, die sich für eine der beiden Studienvarianten der Wirtschaftsp?dagogik entschieden ist, müssen bei der Studierendenkanzlei eine Eintragung in die entsprechende Spezialisierung vorzunehmen. Für Masterstudierende, die die Spezialisierung Wirtschaftsp?dagogik II studieren m?chten, ist dies ebenfalls erforderlich.

Egal, ob im Bachelor- oder Masterstudium, es gibt eine Reihe von Pflichtmodulen der Wirtschaftsp?dagogik, die unabh?ngig von der Studienvariante zu belegen sind. Informationen zum Modulangebot finden Sie hier. Im Bachelorstudium BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsp?dagogik sind bei Belegung der Studienvariante II (Vertiefung weiteres Unterrichtsfach) im Bereich ?Fortgeschrittene Allgemeine BWL“ nicht 60, sondern nur mindestens 54 ECTS zu erwerben, im Bereich ?Recht, VWL und Methoden“ sind statt 54 ECTS nur 48 zu absolvieren. Au?erdem entf?llt der Bereich ?Profilbildung“ und ?Wirtschaftsfremdsprachen“. Im Masterstudium Wirtschaftsp?dagogik sind bei Belegung der Studienvariante II (Vertiefung weiteres Unterrichtsfach) im Bereich ?Fortgeschrittene Allgemeine BWL“ nicht 24, sondern nur mindestens 18 ECTS zu erwerben. Au?erdem entf?llt das ?Kontextstudium“ und die ?Vertiefung Betriebswirtschaftslehre“. Dafür sind entsprechende Module des gew?hlten Zweitfachs zu belegen.

Zweitf?cher

Eine ?bersicht über die in Bamberg angebotenen Zweitf?cher finden Sie hier. Darüber hinaus k?nnen über das Zertifikatsprogramm der FAU Erlangen-Nürnberg Spanisch, Sport und Mathematik als Zweitf?cher studiert werden.

Das Studium eines zweiten Unterrichtsfaches wird für Studierende mit Berufsziel Lehrkraft an beruflichen Schulen empfohlen, da hiermit eine flexiblere Einsatzf?higkeit insbesondere nach dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) einhergeht. Formal ist der Eintritt in das Referendariat in Bayern sowohl mit Studienvariante I als auch mit Studienvariante II (mit Zweitfach) m?glich.

Nein, gibt es nicht. Voraussagen, welche Zweitf?cher bei der Einstellung in einigen Jahren von den Schulen prim?r nachgefragt werden, sind nicht m?glich. Wir empfehlen die Wahl eines Zweitfaches, für das Sie sich begeistern k?nnen.

Im Bachelor umfasst das Studium des Zweitfachs 36 ECTS und im Master 38 ECTS. Entsprechend sind weniger ECTS in anderen Bereichen zu belegen. Weitere Informationen in den Modulhandbüchern.

Auch als Quereinsteiger ist die Belegung von Studiengangsvariante II m?glich. Allerdings gibt es hier zu beachten, dass auch für das Zweitfach Module aus dem Bachelor nachgeholt werden müssen. Eine Best?tigung der nachgeholten Bachelormodule aus dem Zweitfach stellt Ihnen die Fachstudienberatung für das Referendariat gerne aus.

Hierfür stehen Ihnen verschiedene M?glichkeiten zur Verfügung:

  • Sie k?nnen sich zun?chst in den Bachelor BWL einschreiben und die entsprechenden Module nachholen. Der Bachelor BWL ist zulassungsfrei. Nach erfolgreichem Absolvieren k?nnen Sie sich exmatrikulieren und für den Master Wirtschaftsp?dagogik bewerben.
  • Sie k?nnen sich gleich in den Master Wirtschaftsp?dagogik einschreiben. Die entsprechenden Nachholmodule k?nnen Sie jederzeit auf Schein belegen, sofern der entsprechende Lehrstuhl damit einverstanden ist. Die Anrechnung bzw. Anerkennung erfolgt durch die Fachstudienberatung Wip?d.
  • Sie k?nnen sich in den Master Wirtschaftsp?dagogik einschreiben. Sie k?nnen dann einen Antrag auf Doppelstudium bei der Studierendenkanzlei stellen und sich parallel zum Master Wip?d in den Bachelor BWL einschreiben, sofern Sie als Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium bereits an einer anderen Universit?t einen Bachelor-Abschluss erlangt haben. So k?nnen Sie regul?r alle Bachelormodule belegen. Informationen zum Doppelstudium finden Sie hier. Die Einschreibung in den Bachelor BWL ist zulassungsfrei.
  • Sie k?nnen sich in den Master Wirtschaftsp?dagogik einschreiben. Sie k?nnen dann einen Antrag auf Doppelstudium bei der Studierendenkanzlei stellen und sich parallel zum Master Wip?d in das Zertifikatsprogramm einschreiben und die erforderlichen Bachelormodule nachholen.

Bachelor BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftsp?dagogik

Nein, gibt es nicht. Der Weg ist über den Bachelor BWL mit Studienschwerpunkt Wirtschaftsp?dagogik oder den Bachelor Wirtschaftsinformatik mit Profilbildung Wirtschaftsp?dagogik.