Ausführlich sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren in der aktuell geltenden Promotionsordnung für die Fakult?ten 球探足球比分 sowie 球探足球比分 Kulturwissenschaften unter § 4 nachzulesen. Im Allgemeinen sind dies
die Hochschulreife,
ein mindestens achtsemestriges einschl?giges Studium, das mindestens mit ?gut“ (2,50 oder besser) abgeschlossen wurde,
ein mindestens zweisemestriges Studium an der Universit?t Bamberg (grundst?ndiges Studium oder Promotionsstudium), eine anderweitige Mitgliedschaft bei der Universit?t Bamberg (z. B. durch die Registrierung bei der Promovierenden-Datenbank der TRAc oder die wissenschaftliche Mitarbeit),
die Betreuung durch eine promotionsberechtigte Person (i.d.R. Privatdozent:innen oder Professor:innen) an der Universit?t Bamberg, mit der die Thematik inhaltlich abgestimmt wurde.
Falls nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann/k?nnen schon mit oder vor der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren ein Antrag/mehrere Antr?ge auf Sonderfallgenehmigung(123.7 KB) n?tig sein (z.B. Wechsel des Hauptfaches). Nehmen Sie gerne vor Antragstellung hierfür 球探足球比分 mit dem Promotionsbüro auf.
Beantragung der Zulassung
Für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind folgende Unterlagen n?tig:
Für Antragsteller:innen mit ausl?ndischem Hochschulabschluss sind zus?tzlich diese Unterlagen n?tig:
Antrag(145.4 KB) auf Anerkennung des ausl?ndischen Hochschulabschlusses
Admission Letter oder ?quivalenzgutachten aus dem Welcome Center
Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder franz?sischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten ?bersetzer gefertigte, entsprechende ?bersetzung.